Anker

Anker

Die Mauerwerksschalen sind nach DIN 1053-1 durch Drahtanker aus nicht rostendem Stahl mit den Werkstoffnummern 1.4401 oder 1.4571 nach DIN 17440 zu verbinden.

In Abhängigkeit vom Abstand der Mauerwerksschalen und der Höhe der Wandbereiche über Gelände wird der erforderliche Durchmesser der Drahtanker und die Mindestanzahl der Drahtanker je m² Wandfläche nach DIN 1053-1 festgelegt. Der vertikale Abstand der Drahtanker soll dabei höchstens 500 mm, der horizontale Abstand höchstens 750 mm betragen. Bei KS XL ist auch ein vertikaler Abstand von 625 mm in den bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt.

Mindestanzahl der Anker je m² Wandfläche.

Luftschichtanker zum Einlegen beim Aufmauern.

Luftschichtanker zum Eindübeln in die Tragschale.

Luftschichtanker zum Eindübeln in die Tragschale.

Anordnung zusätzlicher Drahtanker (3 Stück je m) nach DIN 1053-1.

Zusätzlich müssen an freien Rändern der Außenschale - wie im Bereich von Dehnfugen, an Gebäudekanten, am oberen Ende der Außenschale sowie umlaufend um Wandöffnungen - drei Drahtanker je m Randlänge angeordnet werden.

Bei zweischaligen Konstruktionen mit Wärmedämmung und Luftschicht oder mit Kerndämmung werden zweistufige Kunststoffscheiben auf die Drahtanker im Bereich der Luftschicht aufgeschoben, damit kein ggf. an den Drahtankern entlang laufendes Wasser bis zur Wärmedämmung gelangen kann, sondern im Bereich der Kunststoffscheibe in den Belüftungsraum abtropft. Gleichzeitig haben sie die Funktion der Dämmstofffixierung.

Weichen Form oder Maße der Drahtanker von DIN 1053-1 ab, so muss durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden, dass diese Variante der Verankerungsart eine Zug- und Druckkraft von mindestens 1 kN je Drahtanker bei einem maximalen Schlupf von 1,0 mm aufnehmen kann. Andere Ankerformen (z.B. Flachstahlanker) und Dübel dürfen verwendet werden, wenn deren Brauchbarkeit nach den bauaufsichtlichen Vorschriften, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, nachgewiesen ist.

Drahtanker werden beim Aufmauern in die Lagerfuge der Tragschicht eingelegt. Für Mauerwerk mit Dünnbettmörtel gibt es bauaufsichtlich zugelassene Anker aus Edelstahl.

Ist eine Verankerung der Anker in den Lagerfugen der Tragschale nicht möglich, kann die Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Schlagdübelankern sinnvoll sein. Nach den Zulassungen sind dabei für die tragende Schicht KS-Vollsteine der Festigkeitsklasse > 12/MG II zu verwenden. Dübel dürfen nicht in die Lager- oder Stoßfuge gesetzt werden. Der Abstand der Dübel zu den Steinrändern muss mindestens 3,0 cm betragen.

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