Luftdichtheit

Luftdichtheit

Wärmeschutz

Anschluss der Luftdichtheitsschicht an eine verputzte KS-Wand, durch Einputzen der Folie nach DIN 4108-7.

Anschluss der Luftdichtheitsschicht an eine mit Dünnlagenputz verputzte KS-Wand nach DIN 4108-7.

Berücksichtigung des Luftdichtheitsgrades der Außenhülle.

Aufgrund erhöhter Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle und der vorgesehenen separaten Berücksichtigung der Wärmebrückenwirkungen, wird der früher üblicherweise angesetzte Luftwechsel von 0,8 h-1 auf 0,7 h-1 abgemindert. Falls bei natürlich belüfteten Gebäuden mittels einer messtechnischen Überprüfung die Einhaltung des Grenzwertes der Luftdichtheit gemäß DIN 4108-7 (n50< 3,0 h-1) nachgewiesen wird, kann ein Luftwechsel von 0,6 h-1 in Ansatz gebracht werden. Der Lüftungswärmeverlust berechnet sich nach

HV = 0,34 · n · V

Bei Verwendung einer mechanischen Lüftungsanlage und Inanspruchnahme des entsprechenden Bonus wird die messtechnische Überprüfung des entsprechenden Grenzwertes von n50 = 1,5 h-1 obligatorisch. Auch bei natürlich belüfteten Gebäuden entwickelt sich der Dichtheitstest (Blower-Door), zumindest beim Ein- und Zweifamilienhaus, zum Standard.

Bei Nichteinhalten der bei Bauantragstellung zugrunde gelegten Luftdichtheit ist nachzubessern, ähnlich wie dies z.B. auch bei brandschutztechnischen Belangen der Fall ist.

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