Herstellung des Innenputzes
Die Herstellung des Innenputzes umfasst die Arbeitsschritte
• Prüfung und Beurteilung des Putzgrundes,
• Vorbereitung des Putzgrundes und
• Aufbringen des Putzes.
Die Herstellung des Innenputzes umfasst die Arbeitsschritte
• Prüfung und Beurteilung des Putzgrundes,
• Vorbereitung des Putzgrundes und
• Aufbringen des Putzes.
Vor dem Beginn der Putzarbeiten muss der Auftragnehmer der Putzarbeiten im Zuge der Wahrnehmung der Prüf- und Hinweispflicht den Putzgrund gemäß VOB-C: DIN 18350 prüfen. Bedenken müssen gegebenenfalls angemeldet werden. Die Prüfungen sind im gewerbeüblichen Rahmen vorzunehmen. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass ordnungsgemäß nach DIN 1053 hergestelltes Mauerwerk den Anforderungen genügt.
Vor den Putzarbeiten ist die Saugfähigkeit des Putzgrundes zu prüfen.
Der Putzgrund muss tragfähig sein. Auf nasse Wandflächen darf nicht geputzt werden. Auf augenscheinlich feuchtes KS-Mauerwerk mit ausreichender Saugfähigkeit kann geputzt werden. Im Zweifelsfall ist eine Probefläche anzulegen.
Nach DIN V 18550 soll die Temperatur des Putzgrundes 5 °C nicht unterschreiten.
Zur Herstellung einer fachgerechten Putzoberfläche ist ein gleichmäßiger und nicht zu stark saugender Untergrund erforderlich. Im Regelfall ist keine besondere Putzgrundvorbereitung wie z.B. eine „Aufbrennsperre“ erforderlich. Die üblichen Putze aus Werk-Trockenmörteln haften gut am Untergrund und weisen ein erhöhtes Wasserrückhaltevermögen auf. Bei Materialwechseln im Mauerwerk oder bei besonderen Witterungsbedingungen, z.B. bei großer Hitze oder starkem Wind, kann eine Aufbrennsperre sinnvoll sein. In jedem Fall ist die Ausführungsempfehlung des Mörtelherstellers zu beachten.
Bei der Anwendung von Aufbrennsperren ist die Dosierungsempfehlung einzuhalten. Zu hohe Konzentrationen oder sich überlappende Auftragszonen können die Putzhaftung beeinträchtigen.
Der Putzgrund muss staubfrei und frei von losen, die Putzhaftung beeinträchtigenden Bestandteilen sein. Zur Entfernung störender Teile sollte das Mauerwerk trocken abgebürstet oder abgekehrt werden.
Bei baustellengemischten Putzmörteln ist ein Spritzbewurf zu empfehlen.
Innenputze werden in einem Arbeitsgang aufgebracht. Zweischichtiges Verputzen mit Gipsputzmörteln ist nicht zu empfehlen, da durch Kristallisation der ersten Putzschicht die Haftung der Folgeschicht beeinträchtigt wird.
| Fachinformationen |
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