Stoßfugenvermörtelung

Stoßfugenvermörtelung

KS-Mauerwerk ohne Stossfugenvermörtelung

Beim Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung werden KS-R-Steine und KS XL knirsch auf der mit Mörtel vorher aufgezogenen Lagerfuge aneinander gereiht. Das an den Stirnflächen der Steine vorhandene Nut-Feder-System erleichtert es dem Maurer, ebene Wandflächen zu erstellen. Ein Verkanten der Steine wird vermieden und das Mauerwerk ist bereits in der Rohbauphase optisch dicht. Die in DIN 1053-1 maximal zulässigen Stoßfugenbreiten von 5 mm sind mit den planebenen KS-Plansteinen und KS XL problemlos einzuhalten.

In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, die Stoßfugen zu vermörteln, unter anderem bei:

  • Druckzone von Flachstürzen
  • ggf. bei Kelleraußenwänden, in Abhängigkeit von der Lastabtragung
  • bewehrtem Mauerwerk nach DIN 1053-3 (gilt nicht für konstruktiv bewehrtes Mauerwerk)
  • einschaligem Mauerwerk ohne Putz, bei dem Winddichtigkeit gefordert ist,
  • ggf. bei nicht tragenden inneren Trennwänden

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